Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Auftragsbedingung

Der Auftrag wird unter Zugrundelegung deutschem Recht sowie EU Recht zu den nachstehenden Bedingungen und den im Fahrzeug und im Büroraum ausgehängten Preisen erteilt. Dem Auftraggeber bzw. dem Hilfesuchenden ist eine Durchschrift des unterschriebenen Auftragsscheins auszuhändigen. Dieses kann auch in etwaiger digitaler Form (E-Mail , SMS ect.) geschehen. Ein Widerruf diesbezüglich, ist vor Ort an die Firma Auto Schroer GmbH (auch in digitaler Form) vor der Auftragsunterzeichnung zu verrichten

II. Durchführung des Auftrags

Der Auftraggeber bzw. der Hilfesuchende hat alle Fragen des Auftragnehmers bzw. des Beauftragten nachdem für die Durchführung des Auftrages wichtigen Umständen gewissenhaft und vollständig zu beantworten und von sich aus auf, auf außergewöhnliche Umstände aufmerksam zu machen. Der Auftragnehmer hat dem Auftrag nach den Regeln der modernen Bergung- und Abschlepptechnik schnellstens unter Einsatz der nach den Umständen erforderlichen und geeigneten Fahrzeuge und Geräte, auf dem jeweiligen kürzesten Weg auszuführen. Der Auftrag beginnt, wenn das Hilfsfahrzeug den Betrieb verlässt. Ist nach Auftragsannahme mit dem Auftrag begonnen worden und wird dieser nicht Zeitnah widerrufen, (wenn das Einsatzfahrzeug den Auftrag angenommen hat) wird eine Leerfahrt berechnet. Der Auftrag endet nach Rückkehr zum Betrieb oder nach Schluss der Hilfeleistung und Weiterfahrt zu einem neuen Einsatz (Anschlussauftrag). Wenn der Auftraggeber bzw. der Hilfesuchende keinen schriftlichen Auftrag erteilt hat, an den das Fahrzeug unter Kostenerstattung gebracht werden soll, hat der Auftragnehmer das Fahrzeug auf sein Betriebsgelände (Unfall- und Pannenort nahegelegenes Gelände) zu bringen und dort in Verwahrung zu nehmen. Wird das Fahrzeug nicht binnen 31 Tagen abgeholt bzw. der Verbleib unter Kostenerstattung vom Fahrzeughalter bestimmt, ist der Auftragnehmer berechtigt das FZG zur Kostendeckung zu verwerten. Wird das Fahrzeug bei dem Auftragnehmer im Betriebshof eingestellt, kommt zwischen den Parteien ein Verwahrvertrag zu Stande, die Unterstellung ist kostenpflichtig. Kann ein Auftrag, ohne dass den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendung. Kann der Auftrag infolge eines Verschuldens des Auftraggebers bzw. des Hilfesuchenden nicht ausgeführt werden, so steht dem Auftragnehmer darüber hinaus eine Entschädigung für entgangenen Gewinn zu.

III Zahlungen

Das Auftragsendgeld ist nach Durchführung des Auftrags und nach Vorlage einer Rechnung, in der einzelnen Leistungen angegeben sind zur Zahlung fällig, sofern nicht zwischen den Parteien eine ständige Geschäftsbeziehung besteht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt. Im Falle des Zahlungsverzuges und nach Mahnung stehen dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. •

IV. Pfandrecht

Dem Auftragsnehmer steht, wegen seiner Forderung von dem Auftrag und/oder einer damit zusammenhängenden Verwahrung ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Wird das Auftragsentgelt nach Fälligkeit nicht bezahlt, so ist der Auftragnehmer aufgrund seines Pfandrechtes berechtigt, den Auftragsgegenstand zu seinem Betriebsgelände zu bringen und zu verwahren. Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Wird das Auftragsentgelt nach Fälligkeit nicht bezahlt, so ist der Auftragnehmer aufgrund seines Pfandrechtes berechtigt, den Auftragsgegenstand zu seinem Betriebsgelände zu bringen und zu verwahren. Befindet sich der Auftragnehmer länger wie 14 Tage mit der Zahlung des Auftrags Entgeltes oder von Verwahrungskosten und nach Mahnung in Verzug, so ist der Auftragnehmer zum Pfandverkauf berechtigt. Möchte er von diesem Recht Gebrauch machen, so genügt für die Pfandverkaufsandrohung eine per Einschreiben mit Rückscheinversandte Benachrichtigung an die letzte dem Auftragnehmer bekannte Anschrift des Auftraggebers, ist die Pfandverkaufsandrohung unzustellbar, so ist ein Pfandverkauf nur zulässig, soweit eine neue Anschrift über das Einwohnermeldeamt nicht festgestellt werden kann.

V. Haftung

Der Auftragnehmer haftet sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften für das Frachtgeschäft. Bei deliktischen Ansprüchen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer hat etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die sich in seiner Obhut befinden, unverzüglich dem Auftraggeber bzw. dem geschädigten Dritten anzuzeigen. Dergleichen ist der Auftraggeber bzw. Hilfesuchende verpflichtet, Schäden und Verluste, die der Auftragnehmer aufzunehmen hat, ihm unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Werden Schäden öder Verluste persönlich geltend gemacht, so erteilt der Auftragnehmer hierfür dem Auftraggeber bzw. Hilfesuchendem eine schriftliche Bestätigung. Ist zum Erreichen des Auftrag Erfolges die Verursachung eines dem Auftrag erfolgt es angemessenen Schaden am Auftragsgegenstand oder an Rechtsgütern Dritter notwendig, so stellt der Auftraggeber bzw. der Hilfesuchende den Auftragnehmer von diesbezüglicher Schadenersatzpflicht frei. Notwendig ist die Verursachung eines Schadens, wenn dieser nicht oder nur durch Aufwendung unverhältnismäßiger Mittel und Kosten vermeidbar wäre.

VI. Schlichtungsstelle

Macht der Auftraggeber bzw. Hilfesuchende geltend, dass a.) das Auftragsentgelt nicht ordnungsgemäß berechnet oder b.) der Antrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, so wirkt die zuständige Schlichtungsstelle nach deren Gründung auf Antrag des Auftraggebers bzw. Hilfesuchenden oder des Auftragnehmers auf eine gütliche Einigung der Sache hin. Der Antrag ist schriftlich im Falle a.) binnen 3 Tagen nach Rechnungserteilung, im Falle b.) binnen 3 Tagen nach Rückgabe des Auftragsgegenstandes unter genauer Darlegung der Beanstandung einzureichen. Der Rechtsweg wird durch Anruf der Schlichtungsstelle nicht ausgeschlossen.

VII. Gerichtsstand

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist sein Wohnsitz gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

VIII. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Uns. (Auto-Schroer GmbH, Oststr. 84, 46539 Dinslaken, D, E-Mail: autoschroergmbh@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Postversandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus. dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs, Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet? Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns den bereits angefallenen Vergütungssatz zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht. Diese betrifft auch bereits verauslagte Fremdkosten. Einwilligungserklärung zum Datenschutz nach DSGVO. Ich bin damit einverstanden, dass die Firma Auto Schroer GmbH Oststr. 84 46539 Dinslaken, meine personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags verarbeitet. Sofern die Daten zur Verarbeitung des Auftrags an Dritte weitergegeben werden, gilt mein Einverständnis auch hierfür. Bei Rückzug der Einverständniserklärung während der laufenden Verarbeitung des Auftrags, trage ich selbst die Verantwortung für nicht erbrachte Leistung und deren Unerfüllbarkeit. Der Rückzug der Dateneinwilligungserklärung befreit nicht von Zählungen für bereits kostenpflichtig erbrachte Leistungen. Die erbrachte Leistung ist sofort zu bezahlen. Die Datenschutz Richtlinie der Firma Auto Schroer GmbH ist auf der Website autoschroergmbh.de einzusehen. Bei gesetzlicher Änderung der Datenschutzverordnung wird diese Einwilligungserklärung entsprechend dem Datenschutz nach DSGVO angepasst.